AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(Stand: 5. Juni 2020)


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Passengers friend wird betrieben von der Passengers friend GmbH, Mühlenstraße 24, 59348 Lüdinghausen, Amtsgericht Coesfeld HRB 16195, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Finke (nachfolgend als „Passengers friend“, „PF“ oder „Wir“ bezeichnet).
1.2 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von Passengers friend mit ihrem/n Auftraggeber/n (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) im Zusammenhang mit den von Passengers friend angebotenen Diensten. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie von Passengers friend nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.3 Im Rahmen dieses Vertrages kauft Passengers friend Ihre Forderungen, die Ihnen aufgrund der EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 auf Ausgleichszahlung gegenüber einem Luftfahrtunternehmen oder aufgrund einer Reise- oder Flugstornierung oder -Nichtantritt gegenüber einem Luftfahrt- oder Reiseunternehmen– ggfs. auch weitere Ansprüche – zustehen, auf. Sie treten diese Forderung unwiderruflich an Passengers friend ab; Passengers friend wird hierdurch Forderungsinhaber. Die Bedingungen dieser Abtretung regelt § 2.

§ 2 Forderungsabtretung, vertragsschluss und Leistungen

2.1 Das von Passengers friend unterbreitete Angebot zur Unterstützung bei der Durchsetzung eines Anspruchs des Auftraggebers gegen eine Fluggesellschaft, einen Reiseveranstalter oder einen anderen Anspruchsgegner ist unverbindlich. Passengers friend kann die Forderung insbesondere dann ablehnen, wenn diese nach summarischer Prüfung vermutlich nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist oder die Durchsetzung der Forderung einen nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen oder zeitlichen Aufwand für Passengers friend nach sich ziehen könnte. Der Auftraggeber gibt mit der Beauftragung im Rahmen eines Buchungsprozesses bzw. der Einreichung einer Forderung Passengers friend ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das er für den Fall der Einreichung der Forderung 14 Tage, im Falle einer Beauftragung innerhalb eines Buchungsprozesses bis 14 Tage nach Stattfinden oder Annullierung des gebuchten Fluges gebunden ist. Die von Passengers friend verschickte Eingangsbestätigung bzw. weitere Informationsnachfragen stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch ausdrückliche Erklärung seitens Passengers friend und/oder der beauftragten Kooperationsanwälte gegenüber dem Auftraggeber.
2.2 Der Auftraggeber tritt sämtliche Forderungen und Rechte, die ihm gegen ein Luftfahrtunternehmen aus einem bestimmten Flug gem. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Zusammenhang mit der näher bezeichneten Verspätung oder Annullierung zustehen, endgültig an Passengers friend ab. Außerdem werden sämtliche Ansprüche gegen ein Luftfahrtunternehmen, einen Reiseveranstalter und/oder Andere, welche sich aus einer mangelbehafteten Leistung ergeben, endgültig abgetreten. Als Ausgleich dafür erhält er von PF eine Entschädigung.
2.3 Entschädigungsmodell „Zahlung nach erfolgreicher Inanspruchnahme“: Mit Zustandekommen des Vertrags zwischen PF und dem Auftraggeber erhält der Auftraggeber – im Falle der „Zahlung nach erfolgreicher Inanspruchnahme“ – einen Anspruch gegenüber Passengers friend auf Weiterleitung der tatsächlich durch das in Anspruch genommene Unternehmen geleisteten Ausgleichszahlung. In diesem Fall steht Passengers friend ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Dieser wird vor Auszahlung von Passengers friend an den Auftraggeber in Abzug gebracht. Eine Auszahlung an den Auftraggeber erfolgt in diesem Fall erst nach Zahlung durch das Unternehmen an Passengers friend. Wird eine falsche Kontoverbindung durch den Auftraggeber angegeben und wurde auf dieses Konto überwiesen, so gilt diese Verpflichtung von Passengers friend als erfüllt. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise per Orderscheck.
2.4 Passengers friend unterstützt den Auftraggeber bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Fluggesellschaften und /oder Reiseveranstalter, welche auf einer mangelbehafteten Leistung beruhen und/ oder zu Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter und/oder Andere führen können.
2.5 Passengers friend ist ausschließlich gestattet, außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten für den Auftraggeber zu vermitteln. Zur Vertretung vor Gericht ist Passengers friend nicht berechtigt. Eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung wird von Passengers friend keinesfalls erbracht und auch nicht geschuldet. Passengers friend nimmt insbesondere keine rechtliche (Vor-) Prüfung der Ansprüche des Auftraggebers vor, dies geschieht ausschließlich in Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten der Passengers friend. Passengers friend wird als Unternehmen für den Auftraggeber ausschließlich vermittelnd sowie im Rahmen der Erhebung, Aufbereitung und Verwaltung von Flug-, Wetter- und sonstige Daten in der Passengers friend-Datenbank tätig.
2.6 Passengers friend ist dazu berechtigt, mit der außergerichtlichen und der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung die Kooperationsanwälte und Partnerunternehmen zu beauftragen und im Rahmen dessen die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Daten an diese weiterzuleiten.
2.7 Passengers friend ist berechtigt, Ihre Ansprüche zum Zwecke der Refinanzierung an Dritte abzutreten.
2.8 Im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens sind Passengers friend und die Kooperationsanwälte in ihrer Entscheidung über die Art und Weise der Durchsetzung des Anspruchs gegen die Fluggesellschaft frei. Passengers Friend und die Kooperationsanwälte sind insbesondere dazu berechtigt, Vergleichsangebote (Gutscheine etc.) ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber abzulehnen.
2.9 Passengers friend ist nicht verpflichtet, zur Durchsetzung der Forderungen Gutachten einzuholen. Sofern die Einholung eines Gutachtens erforderlich ist, erfolgt dies aufgrund gesonderter Vereinbarung erst nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

§ 3 Obliegenheit und Pflichten Des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber wird Passengers friend und die Kooperationsanwälte bei der Durchsetzung der Forderung unterstützen und sämtliche ihm bekannten und für die Bearbeitung relevanten Daten und Informationen Passengers friend oder den Kooperationsanwälten zur Verfügung stellen. Auf Nachfrage von Passengers friend oder den Kooperationsanwälten wird der Auftraggeber zugehörige Unterlagen, wie insbesondere Bordkarten, Buchungsbestätigungen oder sonstige Flugnachweise, Beweisbilder, Belege und sonstige relevante Dokumente während der gesamten Vertragslaufzeit Passengers friend überlassen. Der Auftraggeber wird Passengers friend unverzüglich nach dem Entstehen (bei Beauftragung im Rahmen eines Buchungsprozesses) bzw. Einreichen der Forderung sämtliche bisherige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen.
3.2 Der Auftraggeber versichert durch die Akzeptanz dieser AGB, dass er sämtliche Flugdaten und zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben hat, dass er selbst Inhaber der vertragsgegenständlichen Forderung ist bzw. darüber verfügen darf sowie dass er keine über seine Angaben hinausgehenden Ausgleichzahlungen erhalten hat.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Passengers friend unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen der Fluggesellschaft an ihn direkt geleistet werden oder wenn er von der Fluggesellschaft direkt an ihn adressierte Schreiben erhält.
3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, für die Dauer der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung von Passengers friend keine eigenen Handlungen oder Verfahren in dieser Angelegenheit zu führen sowie keine rechtsverbindlichen Erklärungen, insbesondere gegenüber der Fluggesellschaft abzugeben. Soweit die Fluggesellschaft oder Vertreter der Fluggesellschaft mit dem Auftraggeber selbst in Kontakt treten, wird der Auftraggeber Passengers friend hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.5 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus § 3 nicht oder nicht ausreichend nach, so ist Passengers friend neben der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund auch berechtigt, vom Auftraggeber einen Kostenbeitrag in Höhe von 60 € inkl. Umsatzsteuer zu fordern. Darüber hinaus müssen bereits geleistete Auszahlungen durch den Auftraggeber an Passengers friend erstattet werden. Zusätzlich müssen mindestens die entstandenen Kosten für eine gerichtliche Durchsetzung beglichen werden. Dies kann unter anderem die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwalts und die Kosten eines Fremdanwalt beinhalten. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt nur, wenn die angeforderte Mitwirkung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und dem Erstattungsprozess steht.

§ 4 Vergütung, Abrechnung

4.1 Im Falle der Entschädigungsvariante „nach erfolgreicher Inanspruchnahme“ erhält PF eine pauschale und erfolgsabhängige Provision i.H.v. 36 % aller aufgrund der Beauftragung erzielten Zahlungen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Im Falle einer Sonderangebotes und eines gesondert gekenntzeichneten Preises gilt jeweils dieser besondere Preis.
4.3 Bei entgeldlicher Beauftragung der Passengers friend im Rahmen des „Flugschecks“ spätestens 72 Stunden nach der Buchung und mindestens 96 Stunden vor Abflug des ersten Flugsegmentes beträgt die Provision 0 %. Wenn Ansprüche im Rahmen des Flugschecks durchgesetzt werden darf der durchzusetzende Anspruch erst nach Kauf des Flugschecks bei der Passengers friend entstanden sein.
4.4 Passengers friend und/oder die beauftragten Kooperationsanwälte sind berechtigt, die Provision (Ziffer 4.1) von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die von dem Schuldner an Passengers friend oder die Kooperationsanwälte geleistet werden. Zum Abzug weiterer Kosten (wie z. B. für Gutachten) ist Passengers friend nur berechtigt, wenn der Auftraggeber dem zuvor zugestimmt hat. Im Falle der „Sofortauszahlung“ wird die Provision umgehend bei Auszahlung des vorhersehbaren Entschädigungsbetrages, der sich aus den mitgeteilten Daten über Flugentfernung, Verspätungsdauer und Zahl der Reisenden ergibt, einbehalten.
4.5 Provision (vergl. Ziffer 4.1/4.2) ist auch dann aus dem Gesamtbetrag der einzuziehenden Forderung zu berechnen, wenn der Schuldner lediglich eine Teilzahlung geleistet hat, wobei sich die Provision insgesamt auf den tatsächlich eingezogenen Betrag beschränkt.
4.6 Für den Fall, dass der Schuldner Zahlungen direkt an den Auftraggeber leistet, verpflichtet dieser sich, die Provision (Ziffer 4.1) an Passengers friend weiterzuleiten.
4.7 Das Fremdgeldkonto wird unverzinslich geführt. Der Auftraggeber hat daher keinen Zinsanspruch zwischen Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Auszahlung an den Auftraggeber, wenn die Auszahlung unverzüglich erfolgt.
4.8 Passengers friend ist nur auf Anfrage des Auftraggebers verpflichtet, den diesem überwiesenen Betrag aufzuschlüsseln und den tatsächlich erhaltenen Erstattungsbetrag nachzuweisen. Im Falle der „Sofortüberweisung“ ist PF hierzu in keinem Fall verpflichtet.
4.9 Gerichtsgebühren und Kosten der Kooperationsanwälte werden durch Passengers friend vorfinanziert, im Falle des Entschädigungsmodells „Sofortauszahlung“ durch PF übernommen. Sollte die Fluggesellschaft, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, einen Ersatz der Kosten im Sinne der Ziffer 2.6 oder einen Ersatz sonstiger mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten mit Ausnahme der Ausgleichszahlung selbst leisten oder hierzu gerichtlich verpflichtet werden, so dient dies zur Abdeckung der von Passengers friend vorfinanzierten Kosten und der Kosten der Kooperationsanwälte. Der Auftraggeber hat auch in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der Provision gemäß der Ziffer 4.1. Soweit rechtlich zulässig tritt der Auftraggeber die Kostenersatzansprüche, soweit sie ihm zustehen, an Passengers friend zur Einziehung ab, sodass Passengers friend auch nach Beendigung des Vertrages berechtigt ist, diese im eigenen Namen geltend zu machen.
4.10 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers stehen, rechtskräftig festgestellt oder von Passengers friend schriftlich anerkannt wurden.

§ 5 Gewährleistung, Haftung

5.1 Passengers friend übernimmt die in Auftrag gegebene Dienstleistung gewissenhaft anhand der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und den Daten, die Passengers friend selbst über den jeweiligen Flug gesammelt hat. Passengers friend gewährleistet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht, dass die Luftgesellschaft und/oder der Reiseveranstalter aufgrund der entsprechenden Forderungsschreiben die Forderung anerkennt und/oder ganz oder teilweise ausgleicht. Insoweit ist auch die Haftung ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist insbesondere bewusst, dass trotz sorgfältiger Recherchen und wahrheitsgemäßer Angaben des Auftraggeber nicht auszuschließen ist, dass die Luftgesellschaft einen rechtlich erheblichen Entlastungsbeweis führen kann, der den Anspruch ausschließt.
5.2 Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Passengers friend als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Passengers friend die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

§ 6 Dauer des Auftrags, Kündigung

6.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn die Forderung ausgeglichen ist oder Passengers friend nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Betreibung feststellt und den Auftraggeber hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzt oder Passengers friend die Bearbeitung aus anderen Gründen ablehnt.
6.2 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch den Auftraggeber als auch durch Passengers friend jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grunde gekündigt werden, Passengers friend behält sich insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn der Auftraggeber seine Pflichten und Obliegenheiten im Sinne des § 3 schuldhaft verletzt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber gegenüber Passengers friend oder den Vertragsanwälten falsche Angaben gemacht hat. In den vorgenannten Fällen fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr (vgl. 3.5) auch dann an, wenn aufgrund der Pflichten- bzw. Obliegenheitsverletzung des Auftraggebers keinerlei Zahlungen des Schuldners an Passengers friend erfolgt sind. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass für Passengers friend kein oder nur ein geringerer Schaden als der Betrag der Bearbeitungsgebühr entstanden ist.

§ 7 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 8 Datenschutz

Passengers friend verwendet die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber. Die Datenschutzpraxis von Passengers friend steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und bzw. Nutzung von personenbezogenen Daten der Auftraggeber finden sich in den Datenschutzhinweisen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Ich bin gleichfalls damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten von dem refinanzierenden Unternehmen – ggf. elektronisch – erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden zum Zweck der Einziehung und ggf. gerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Diese Erklärung soll zugleich als Benachrichtigung im Sinne des § 33 BDSG gelten.
Sofern Sie mit uns in Kontakt treten, erheben und verarbeiten wir von Ihnen mitgeteilten Daten um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Diese Daten verarbeiten wir ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich entweder zur Beantwortung Ihres Anliegens, oder zur Vertragserfüllung gem. Art. 6 I b) DSGVO. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ende des Vertrages oder des berechtigten Interesses entweder auf persönlichen Wunsch des Auftraggeber oder nach Ablauf einer Frist von 10 Jahren gelöscht.

§ 9 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommen.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Passengers friend und dem Auftraggeber sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist dabei jedoch ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher (vgl. § 7), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Auftraggeber einen weitergehenden Schutz bieten.
10.2 Der Inhalt des zwischen dem Auftraggeber und Passengers friend geschlossenen Vertrages ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den konkreten, im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Angaben in Formularen, E-Mails und ggf. Briefen. Der Vertrag ist darüber hinaus nicht für den Auftraggeber im Internet abrufbar oder zugänglich.
10.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen soweit gesetzlich zulässig der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
10.4 Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüchen Lüdinghausen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Passengers friend GmbH
Mühlenstraße 24
59348 Lüdinghausen
Deutschland

Telefon: +49 (0) 2591 253 98 98
E-Mail: info@passengersfriend.com

(z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung des Widerrufs reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sofern die Vertragsausführung bereits während der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen hat verlieren Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht. Die Vertragsausführung beginnt mit unserer 1. Aufforderung gegenüber dem Anspruchsgegner sowie der Bestätigung hierüber an die uns übermittelte Kontaktemailadresse.



§ 1 Tätigkeit des Vertriebspartners

1.1 Der Vertriebspartner ist berechtigt, im Auftrag von Passengers friend den Abschluss von Verträgen über die in der Anlage aufgeführten besonderen Dienstleistungen und Produkte an interessierte Kunden zu vermitteln. Insbesondere geht es dabei um die Vermittlung von Inkasso- und Finanzdienstleistungen.
1.2 Zum Zwecke der Vermittlung von Verträgen nach Absatz 1 wirbt der Vertriebspartner um das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit Passengers friend oder deren Kooperationspartner und/oder den Erwerb der zugehörigen Systeme und reicht dazu das vom Kunden einseitig unterzeichnete Vertragsformular an Passengers friend weiter. Das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss entspricht dem von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner vorgegebenen jeweils gültigen Vertragsmuster bzw. Angebot und wird vollständig ausgefüllt eingereicht. Auf Wunsch von Passengers friend übermittelt der Vertriebspartner sämtliche Daten der Kundenaufträge über eine elektronische Schnittstelle oder ein Webinterface an Passengers friend oder dessen Kooperationspartner.
1.3 Passengers friend oder dessen Kooperationspartner behält sich vor, das eingereichte Vertragsangebot des vom Vertriebspartner geworbenen Kunden nicht anzunehmen. Ferner behält sich Passengers friend vor, einen zunächst abgeschlossenen Kundenvertrag jederzeit durch Rücktritt, Kündigung oder auf andere Weise zu beenden, wenn der Kunde durch sein Verhalten oder durch einen in seiner Person liegenden Grund hinreichenden Anlass dafür gibt.
1.4 Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Vermittlung durch von ihm Beauftragte (Vertriebsbeauftragte) auch in weiteren Niederlassungen oder Filialen durchführen zu lassen. Der Vertriebspartner wird seine Vertriebsbeauftragten bezüglich ihrer Tätigkeit in gleicher Weise verpflichten wie er sich selbst gegenüber Passengers friend verpflichtet hat. Durch die Verpflichtung wird kein Vertragsverhältnis zwischen Passengers friend und dem Vertriebsbeauftragten begründet.
1.5 Bei der Vermittlungstätigkeit nimmt der Vertriebspartner die Interessen von Passengers friend mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr. Der Vertriebspartner und seine Vertriebsbeauftragten sind nicht berechtigt, im Namen oder für Rechnung von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

§ 2 Zulässige Vertriebstätigkeit

Der Vertriebspartner übt seine Vermittlungstätigkeit nach diesem Vertrag ausschließlich auf Basis eines Geschäftsbetriebes aus, dessen Inhaber er selbst oder einer seiner Vertriebsbeauftragten ist. Alle mittelbar hiermit in Verbindung stehenden Kosten trägt der Vertriebspartner selbst. Alle Ansprüche gegenüber Passengers friend wie auch alle Vertriebskosten sind mit der in der Anlage 1 vereinbarten Provision erledigt. Der Vertriebspartner hat keinerlei weiteren Ansprüche auf Zahlungen, Kostenersatz, Freistellung o.ä. gegenüber Passengers friend.

§ 3 Kundenberatung und -Information

3.1 Die Beratung von Kunden kann vertiefte Produktkenntnisse und eine komplette Übersicht über die von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner speziell für diesen Kundenkreis entwickelte Produkte erfordern. Der Vertriebspartner sichert zu, sich bereits bei Beginn seiner Tätigkeit für Passengers friend diese Kenntnisse umfassend angeeignet zu haben.
3.2 Zu der Tätigkeit des Vertriebspartners gehört die umfassende Beratung und zutreffende Information der Kunden anlässlich der Vermittlung von Kundenverträgen. Der Vertriebspartner erbringt die Informations- und Beratungsleistung unter Verwendung der aktuellen, von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner autorisierten Werbematerialien und Produktinformationen.
3.3 Es ist dem Vertriebspartner untersagt, gegenüber Kunden Zusicherungen oder Anpreisungen zu machen, welche über die sich aus den Werbematerialien und Produktinformationen ergebenden Zusicherungen und Anpreisungen hinausgehen. Der Vertriebspartner stellt Passengers friend von Ansprüchen von Kunden und Dritten frei, welche aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung resultieren. Der Vertriebspartner wird Passengers friend über derartige Ansprüche umgehend und vollständig informieren.

§ 4 Datenmaterial

4.1 Der Vertriebspartner stellt Datenmaterial zur Kundenakquise selbstständig bereit. Alle gesammelten Daten der Akquisitiontätigkeiten verbleiben im Besitz des Vertriebspartners, dies umfasst ebenfalls alle Daten, die bei einer Vertragsvermittlung erforderlich sind.
4.2 Passengers friend verwendet die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. Die Datenschutzpraxis von Passengers friend steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Auftraggeber finden sich in den Datenschutzhinweisen.
4.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der Passengers friend vertraulich zu behandeln. Die Nutzung der durch Passengers friend ermittelten Daten und Informationen darf durch den Vertragspartner und durch Dritte nur nach vorheriger Genehmigung durch die Passengers friend und zur Erreichung des Ziels der hier geregelten Zusammenarbeit erfolgen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Es ist dem Vertragspartner oder Dritten insbesondere nicht gestattet, die durch Passengers friend ermittelten Daten und Informationen oder Teile davon zur Bestimmung oder Durchsetzung von Ansprüchen von Fluggästen selber oder durch Dritte zu nutzen.
4.4 Der Vertragspartner und Passengers friend vereinbaren für den Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffer II 7. vereinbarte Nutzungsbeschränkung durch den Vertragspartner die Fälligkeit einer Vertragsstrafe. Diese beträgt 1,00€ pro durch die Passengers friend bearbeiteten Datensatz und ist mit dem Nachweis des Verstoßes durch Passengers friend fällig. Durch die Vertragsstrafe sind weitere Schadenersatzansprüche, die erst später entstehen, nicht ausgeschlossen.

§ 5 Absatzförderung

5.1 Passengers friend beliefert den Vertriebspartner – im Rahmen der eigenen Liefermöglichkeiten auf dessen Anforderung ohne besonderes Entgelt mit Vertragsunterlagen (Vertragsformulare, AGB, Preislisten etc.) und Produktinformationen (Werbemittel, Abbildungen, technische Angaben etc.).
5.2 Der Vertriebspartner ist während der Laufzeit des Vertriebsvertrages berechtigt, die Marken und sonstigen schutzfähigen Abbildungen von Passengers friend im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit und unter Einhaltung der jeweils gültigen Vorgaben von Passengers friend zu nutzen. Der Vertriebspartner darf im Zusammenhang mit seiner Firma die Bezeichnung »Autorisierter Passengers friend Vertriebspartner« führen.
5.3 Weiterhin wird der Vertriebspartner in dem von Ihm betriebenen Betrieb oder in ihm zur Verfügung stehenden Werbekanälen die Zusammenarbeit und die Produkte von Passengers friend entsprechend bewerben.

§ 6 Vergütung des Betriebspartners

6.1 Der Vertriebspartner erhält für jeden während der Laufzeit dieses Vertriebsvertrages von ihm neu vermittelten und von Passengers friend angenommenen Kundenvertrag, der auch erfolgreich abgeschlossen wird, eine Vergütung nach Maßgabe der folgen den Bestimmungen und der im Vertriebspartnervertrag geregelten Provisionsvereinbarung.
6.2 Als neu vermittelt gelten Verträge über die Dienstleistungen oder Produkte von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner, die nach einer erfolgreichen Prüfung von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner angenommen wurden. Als erfolgreich abgeschlossen gelten Verträge, die zu einer Ausgleichszahlung geführt haben.
6.3 Durch die Vergütung ist der gesamte Aufwand abgegolten, der dem Vertriebspartner durch seine Vermittlungstätigkeit entsteht. Zahlungsansprüche der vom Vertriebspartner eingesetzten Vertriebsbeauftragten gegenüber Passengers friend bestehen nicht. Wird der vom Vertriebspartner vermittelte Vertrag aus Gründen nicht ausgeführt, die Passengers friend nicht zu vertreten hat, besteht kein Entgeltanspruch des Vertriebspartners. Dies ist insbesondere der Fall, wenn: der Vertragsschluss von Passengers friend oder dessen Kooperationspartner wegen mangelnder Bonität des Kunden abgelehnt wird oder die im Vertragsformular eingetragenen Angaben unvollständig oder falsch sind oder das Zustandekommen des Vertrages aus rechtlichen Gründen oder wegen technischer Hindernisse nicht oder nicht innerhalb einer im Vertragsformular genannten Frist möglich ist.

§ 7 Abrechnung, Umsatzsteuer

7.1 Der Vertriebspartner erhält für den von ihm vermittelten und von Passengers friend erfolgreich durchgesetzten Geschäftskundenvertrag ein Entgelt nach Maßgabe von § 6 dieses Vertrages und der Provisionsvereinbarung aus der Präambel. Das Entgelt ist fällig spätestens zum Ende des Folgemonats nach der Annahme und erfolgreicher Erledigung des vermittelten Vertrages und wird auf das vom Vertriebspartner genannte Konto überwiesen.
7.2 Über die gezahlten Beträge rechnet Passengers friend monatlich ab, wobei eine Überzahlung durch Verrechnung mit nachfolgenden Zahlungen ausgeglichen werden kann. Fordert Passengers friend eine nach Absatz 1 gewährte Zahlung zurück, so kann die Rückforderung mit fälligen Entgelten verrechnet werden und es wird in der Abrechnung der Grund für die Rückforderung des Entgelts ausgewiesen.
7.3 Zusätzlich zum Entgelt nach der Konditionenvereinbarung erhält der Vertriebspartner die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist.

§ 8 Verzug, Hanftung

8.1 Bei Verzug von Passengers friend sowie bei von Passengers friend zu vertretender Unmöglichkeit ist der Vertriebspartner berechtigt, sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zu lösen.
8.2 Die Haftung von Passengers friend wegen Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses 8. eingeschränkt.
8.3 Passengers friend haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefer oder Leistungsgegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden oder dem Vertriebspartner die vertrags gemäße Nutzung der Leistung ermöglichen sollen oder dem Schutz von Leib oder Leben von Personal des Vertriebspartners oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.4 Soweit Passengers friend gem. §8. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Passengers friend bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des der Leistung oder des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Leistung oder des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.5 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Passengers friend für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 5.000,00 je Schadensfall begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.6 Die vorstehende Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Passengers friend.
8.7 Soweit Passengers friend technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8.8 Die Einschränkungen dieses §8. gelten nicht für die Haftung der Passengers friend wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Laufzeit, Kündigung

9.1 Der Vertriebsvertrag tritt mit der Annahme durch Passengers friend in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
9.2 Das Recht der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Passengers friend ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn der Vertriebspartner trotz Abmahnung in mehr als 3 Fällen gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt. Das gleiche gilt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Vertriebspartners so verschlechtern, dass die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gefährdet wird oder der Vertriebspartner begründeten Zahlungsverpflichtungen gegenüber Passengers friend in erheblichem Umfang trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung wiederholt nicht nachgekommen ist.
9.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9.5 Der Vertriebspartner ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, die in seinem Besitz befindlichen Auftragsformulare sowie Werbematerial und sonstige Geschäftsunterlagen (Preislisten, Zeichnungen, Muster etc.), soweit sie Eigentum von Passengers friend sind, nach Wahl von Passengers friend entweder unverzüglich an Passengers friend ganz oder teilweise herauszugeben oder auf eigene Kosten fachgerecht zu vernichten. Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht kann der Vertriebspartner nur in dem Umfang geltend machen, wie ihm noch fällige Entgeltansprüche zustehen.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

10.1 Ist der Vertriebspartner eine Firma, deren Inhaber Einzelkaufmann ist, so ist dieser Vertriebspartner im Sinne dieses Vertrages. Wird eine Gesellschaft als Vertriebspartner bestellt, so ist Passengers friend jede Änderung der Gesellschafter, des Geschäftsführers oder der Rechtsform der Gesellschaft unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Passengers friend ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter den veränderten Umständen nicht zumutbar ist.
10.2 Der Vertriebspartner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Passengers friend auf Dritte übertragen. Überträgt Passengers friend diesen Vertrag im Ganzen auf eine Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft von Passengers friend, genügt die vorherige schriftliche Anzeige gegenüber dem Vertriebspartner.
10.3 Der Vertriebspartner kann gegen Forderungen von Passengers friend nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
10.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die dauernde oder fallweise Aufhebung der Schriftformklausel.
10.5 Die Vertragsparteien werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen während der Dauer der Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrages nicht verwerten oder Dritten mitteilen.
10.6 Der Vertriebspartner willigt in die Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner in diesem Vertrag erfassten und bei der Vertragsdurchführung anfallenden personenbezogenen Daten durch Passengers friend ein, soweit dies zur Durchführung des Vertragsgegenstandes notwendig ist. Soweit der Vertriebspartner selbst eine Verarbeitung personenbezogener Daten vornimmt, ist er zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen u.a. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet.

§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl, Kollisionsregel

11.1 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lüdinghausen, Deutschland. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
11.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Passengers friend und dem Vertriebspartner gilt ausschließlich das auf die Rechtsbeziehungen inländischer Personen und Gesellschaften anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mit Unterzeichnung dieses Vertriebsvertrages verlieren alle bisher zwischen den Parteien bestehenden, den gleichen Gegenstand betreffenden Vereinbarungen ihre Gültigkeit.

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